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Miete oder Kauf? Sie haben folgende Möglichkeiten ein Instrument zu erwerben: - Barkauf
1. Barkauf Dies ist die günstigste Möglichkeit ein Instrument zu erwerben.
2. Miet-Kauf mit voller Amortisation Alle Instrumente können geleast werden. Die Raten können je nach Instrument innert 12 oder 18 Monaten abbezahlt werden. Nach Eingang sämtlicher Monatsraten geht das Instrument automatisch in Ihren Besitz über.
3. Miete Folgende Instrumente können bei uns gemietet werden: Blas- und Zupfinstrumente Miete pro Monat in CHF Querflöte, Piccolo, Klarinette, Trompete, Kornett, Posaune ab 40.00 Sopran-Saxophon ab 60.00 Alt-Saxophon ab 50.00 Tenor-Saxophon ab 70.00 Bariton-Saxophon auf Anfrage Gitarre ab 20.00 U-Kopf für Querflöten (Zahlungsmodus 6 Monate) 10.00
Vertragsbedingungen Blas- und Zupfinstrumente Der Mietvertrag gilt für minimal 6 Monate und maximal 24 Monate. Wird der Vertrag nach Ablauf von 6 Monaten nicht gekündigt (Kündigungsfrist 30 Tage / auf Ende Monat) und wird das Instrument auch nicht käuflich erworben, so wird der Vertrag automatisch verlängert. Bei Abholung des Instruments sind die ersten 3 Monatsmieten zu begleichen. Alle nachfolgenden Mieten sind jeweils am Anfang des Monats fällig. Wenn das gemietete Instrument oder ein gleiches einer höheren Preisklasse innert den ersten 6 Monaten vom Mieter gekauft wird, werden die bezahlten Mieten voll angerechnet. Wird das Instrument zu einem späteren Zeitpunkt käuflich erworben, werden 2/3 von den bereits bezahlten Mieten angerechnet, höchstens jedoch 2/3 von 12 Monatsraten. © 2009 Musik W. & M. Keclik |
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